Krisenkommunikation II

Andreas Voßkuhle, der scheidende Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht, äußert sich in der aktuellen Ausgabe der Zeit zu dem umstrittenen Urteil über die Rechtmäßigkeit des Staatsanleihen-Käufe durch die europäische Zentralbank – und betreibt damit in gewisser Hinsicht #Krisenkommunikation. Dabei geht er 4-schrittig vor:

• Zunächst sagt er, dass er und seine Kollegen durchaus mit den aktuellen und heftigen Reaktionen gerechnet haben.
• Dann deutet er das ihm unterstellte ‚Maßregeln‘ der EZB in ein Kooperationsangebot um (das mittelfristig die Bindung Europas an das Recht und auch den europäischen Gerichtshof stärken wird).
• Kernpunkt seiner Argumentation ist der Verweis auf die zentrale Aufgabe und die Rolle eines Verfassungsgerichts: die juristische Prüfung eines Sachverhalts im Hinblick auf die Verfassung.
• Schließlich betont er die Wichtigkeit, sich dabei eben nicht daran zu orientieren, was bestimmten Politikern in die Karten spielen könnte – und leuchtet sehr differenziert die Hintergründe und Motive seines Gerichts aus.

Ein starker Auftritt. Der zeigt, welche Kraft aus einem klaren Rollenverständnis gepaart mit einer inneren Überzeugung entstehen kann.

Auf einer Metaebene sieht der 4-Schritt wie folgt aus:
Verweis auf die eigene Professionalität, Reframing der Situation, Betonung der eigenen Rolle und Aufgabe sowie positive Abgrenzung von alternativem Vorgehen.

Ist das jetzt eine Blaupause für Krisenkommunikation allgemein? Sicher nicht. Aber eine sehr gute Option, das eigene Handeln offensiv zu vertreten und gar nicht erst in eine Verteidigungshaltung zu geraten.